Gesundheitsratgeber: Versandapotheke

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Gesundheitsratgeber: Versandapotheke

Der Versandhandel und der elektronische Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist in Deutschland seit 1. 1. 2004 erlaubt. Sie können sich die Arzneimittel nach Hause bestellen – per Post, per Telefonanruf oder auch über das Internet.

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen Sie das Rezept im Original vorlegen oder per Post zur Apotheke absenden. Dies gilt auch für den Versandhandel. Deutsche Verbraucher können sich apothekenpflichtige Arzneimittel auch über Versandapotheken anderer europäischer Staaten – nicht auf Mitgliedstaaten der EU begrenzt – beschaffen. Diese Apotheken dürfen Ihnen allerdings nur solche Arzneimittel zusenden, die auch in Deutschland in Verkehr gebracht werden dürfen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie bei einem seriösen Anbieter bestellen.

  


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