Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken |
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Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen von Zahnärzten bestimmen sich nach der Gebührenverordnung für Zahnärzte (GOZ), soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.
Inhaltsübersicht der GOZ
§ 1 Anwendungsbereich § 2 Abweichende Vereinbarung § 3 Vergütungen § 4 Gebühren § 5 Bemessung der Gebühren § 5a Bemessung der Gebühren |
§ 6 Gebühren für andere Leistungen § 6a Gebühren bei stationärer Behandlung § 7 Entschädigungen § 8 Wegegeld § 9 Reiseentschädigung § 10 Ersatz von Auslagen |
§ 11 Zahlung durch öffentliche Leistungsträger § 12 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung § 13 (weggefallen) § 14 Inkrafttreten und Übergangsvorschrift Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen (Anlage) |
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Kommentierungen vomn PKV-Verband >>>zum Download
Zahnärztliche Versorgung
Privatversicherte haben die freie Wahl, von welchem Zahnarzt sie sich behandeln lassen möchten.
Der Verband der Privaten Krankenversicherungen hat auf seiner Website ganz hervorragende Informationen, beispielsweise
- Was ist die GOZ?
- GOZ-Beratungsforum
- GOZ-Kommentierungen
- Unterschiede PKV-GKV
- Zahnzusatzversicherungen
Hier kommen Sie zur Website des PKV-Verbandes
https://www.pkv.de/wissen/versorgung/zahnaerztliche-versorgung/
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