Gesundheitssektor in Deutschland

 

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Gesundheitsbereich in Deutschland

 

Der Gesundheitssektor in Deutschland ist vieschichtig und hat sehr viele Beschäftigte.

 

Öffentlicher Dienst

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes prägen die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für viele Beschäftigte in den Bereichen Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft. So gilt beispielsweise für Hochschulen und Studierendenwerke zumeist der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die Beschäftigten städtischer und Landesbibliotheken sind ebenfalls durch den TV-L bzw. den kommunalen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgesichert.

Im Sozial- und Gesundheitswesen sind öffentliche Einrichtungen vor allem bedeutend bei den Krankenhäusern und Kindertagesstätten. Bei den Krankenhäusern ist gut die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst angestellt.

Bei Reha-Einrichtungen ist es etwa jeder Fünfte. Öffentliche Reha-Einrichtungen mit insgesamt rund 17.000 Beschäftigten gehören meist den Rentenversicherungsträgern. Kaum Gewicht hat der öffentliche Dienst im Bereich der stationären und ambulanten Altenpflege. Hier sind weniger als acht Prozent der Einrichtungen in öffentlicher Hand, der größte Teil ist im Besitz von kommerziellen und freigemeinnützigen Eigentümern.

Doch die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes haben auch dort Gewicht, wo sie nicht unmittelbar zur Anwendung kommen. Denn viele kirchliche, freigemeinnützige und auch private Einrichtungen orientieren sich an der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes. Diese enthalten spezifische Regelungen für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, die stationäre und ambulante Altenpflege sowie den Rettungsdienst.

 

ÖD Kommunal

TVöD-K und TVöD-B digital

Digitale Ausgaben der durchgeschriebenen Fassungen TVöD-K und TVöD-B

Die Tarifvertragsparteien wollten mit ihren »Durchgeschriebenen Fassungen« des TVöD für die einzelnen kommunalen Dienstleistungsbereiche »Übersicht und Lesbarkeit« erreichen. Doch mit seinen zahlreichen Verweisen auf andere Paragrafen und Tarifverträge bleibt der Text sperrig, unvollständig und schwer verständlich. Wir wollen mit der vorliegenden Ausgabe der besseren Lesbarkeit noch näher kommen.

Dazu ordnen wir die Protokoll- und Niederschriftserklärungen, Anhänge und Anlagen neben den Tarifvertragsregelungen ein, die auf sie verweisen. Zusätzlich fügen wir im Anschluss an einige Regelungen Hinweise auf die Rechtsprechung ein. Ein paar Infografiken zeigen Zusammenhänge. Durch farbliche Unterlegungen bleiben diese Hinzufügungen deutlich kenntlich als unsere Hilfen und Hinweise.

Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) vom 1. August 2006 in der Fassung der 13. Änderungsvereinbarung vom 25. Oktober 2020.



Altenpflege

In Deutschland werden mehr als 950.000 pflegebedürftige Menschen in über 15.000 stationären Einrichtungen versorgt. Mit fast 800.000 Beschäftigten ist die stationäre Altenpflege eines der größten Arbeitsfelder im Sozial- und Gesundheitsbereich. Der Großteil der Einrichtungen befindet sich in freigemeinnütziger und kommerzieller Trägerschaft.

Insbesondere in kommerziellen Pflegeheimen haben Tarifverträge Seltenheitswert. Deshalb setzt sich ver.di für einen flächendeckenden Tarifvertrag ein, der in allen Einrichtungen unabhängig von der Trägerschaft eingehalten werden muss. Zudem streiten wir für bedarfsgerechet Personalvorgaben, die eine gute Versorgung ermöglichen und die Gesundheit der Beschäftigten schützen. Die Weiterentwicklung der Pflegeberufe gestaltet ver.di ebenfalls aktiv mit.

 

Ambulante Pflege

Bundesweit gibt es fast 15.000 ambulante Pflegedienste mit rund 422.000 Beschäftigten. Es werden insgesamt etwa 982.000 Menschen vollständig oder teilweise durch ambulante Pflegedienste versorgt. Sowohl die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen als auch der ambulanten Pflegedienste steigt stetig an.

Neben der Tarif- und der betrieblichen Arbeit gestaltet ver.di auch die Pflegepolitik mit. Dabei geht es vor allem um eines: Dass jeder Mensch die pflegerischen Leistungen bekommt, die er oder sie braucht. ver.di setzt sich für eine Solidarische Pflegegarantie ein, bei der die Pflegeversicherung die pflegebedingten Kosten vollständig übernimmt und alle Einkommensarten in die Finanzierung einbezogen werden.

 

Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gliedert sich bundesweit in 30 Bezirks- und Landesverbände, 397 Kreisverbände und 3.268 Ortsvereine mit insgesamt 242.000 Beschäftigten. Sie unterhält nach eigenen Angaben über 18.000 Einrichtungen in allen Bundesländern (Stand 2020).

Die Tariflandschaft bei der Arbeiterwohlfahrt ist seit dem Ende des AWO-Bundesmanteltarifvertrags stark fragmentiert. Es bestehen viele Haustarifverträge und vereinzelten Flächentarifverträge, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Bayern und der Pfalz. Viele Einrichtungen haben überhaupt keine Tarifbindung. Teilweise setzten AWO-Leitungen in der Vergangenheit sogar auf Dumpingtarifverträge mit Pseudogewerkschaften wie dem DHV.

ver.di streitet dafür, dass alle AWO-Einrichtungen wieder zu 100 Prozent an Tarifverträge gebunden sind. Unsere Leitwährung ist dabei der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Angesichts der Tradition der AWO als Teil der Arbeiterbewegung sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Ist es bislang aber nicht.

 

Asklepios

Hohe Margenvorgaben auf Kosten der Belegschaften – das ist die Strategie des Klinikbetreibers Asklepios, der damit immer wieder Konflikte mit seinen Beschäftigten vom Zaun bricht. Dort, wo in Privatisierungsverträgen eine Tarifbindung mit ver.di vereinbart ist, wird diese auch umgesetzt. Überall sonst vermeidet der Konzern diese wenn möglich, im Zweifel auch mit übelsten Streikbrechermethoden. Doch an immer mehr Unternehmensstandorten setzen sich die Beschäftigten zur Wehr. Im niedersächsischen Seesen streikten sie monatelang für einen Tarifvertrag. In den psychiatrischen Fachkliniken von Asklepios in Brandenburg setzten die Kolleg*innen einen Tarifvertrag durch, der zumindest einen Schritt in Richtung Angleichung an die Bezahlung und Arbeitsbedingungen in Westdeutschland bedeutet.

 

Arztpraxen (Medizinische Fachangestellte)

Zeitdruck, Ökonomisierung, Arbeitsverdichtung durch Personalabbau, Flexibilisierung der Arbeitszeit, mangelnde Wertschätzung durch Vorgesetzte, Zergliederung des Berufsbildes und mehr Bürokratie sind die zentralen Themen des Berufs »Medizinische Fachangestellte«.

Die starke wirtschaftliche Orientierung mancher Arztpraxen, zum Beispiel die Orientierung auf sogenannte IGeL-Leistungen, wird als belastend empfunden und die enge und direkte Tätigkeit mit dem Arbeitgeber birgt ein erhebliches Konfliktpotential. Im Unterschied zum Krankenhaus besteht in der Arztpraxis keine Ausweichmöglichkeit. In einem schwierigen Arbeitsverhältnis ist die Kündigung oftmals die Folge. Ein positiver Aspekt der Arbeit in der Arztpraxis ist der oft langjährige Kontakt zu den Patientinnen und Patienten.

 

Behindertenhilfe, Teilhabe- und Inklusionsdienste

Rund eine halbe Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland in der Behindertenhilfe. In den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Bildung, Kinder und Familie sowie ambulante Dienste und Beratungsangebote unterstützen sie Menschen mit Behinderung im täglichen Leben und tragen damit maßgeblich zur Umsetzung von Inklusion und Teilhabe bei.

Viele von ihnen sind Heilerziehungspfleger*innen, Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung, Heilpädagog*innen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Sozialarbeiter*innen oder arbeiten in weiteren Berufen. Neben den Fachkräften arbeiten auch viele Laienkräfte und qualifizierte Hilfskräfte in den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Behindertenhilfe, wie zum Beispiel im Wohnbereich, der Schulassistenz oder der persönlichen Assistenz.

In ver.di setzen sich die Kolleg*innen mit ihrer Gewerkschaft für die Behindertenhilfe für gute Bezahlung, Tarifbindung und gute Arbeitsbedingungen ein. Je mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich in ver.di organisieren, desto mehr können wir gemeinsam erreichen.

 

BG-Kliniken

Die BG-Kliniken sind eine der größten Klinikgruppen in Deutschland. Träger sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. In ihnen versorgen rund 14.000 Beschäftigte järhlich mehr als 560.000 Patientinnen und Patienten. Die Kliniken verzahnen Akutmedizin und medizinische Rehabilitation. Arbeitsunfällen und Berufskrankheit werden »mit allen geeigneten Mitteln« behandelt und eventuelle Gewinne reinvestiert.

Der Klinikverbund ist nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert, das heißt - wie bei allen Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland - wird er gemeinsam von Vertreter*innen der Arbeitgeber und der Versicherten geleitet. Die BG-Kliniken finanzieren sich ausschließlich aus den Sozialversicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung. Damit sind sie anders als andere Kliniken nicht aufgrund fehlender Investitionen der Länder darauf angewiesen, Investitionsmittel aus Betriebskostengeldern zu finanzieren.


Celenus/Orpea

Die Celenus Kliniken GmbH mit Sitz im baden-württembergischen Offenburg wurde erst 2010 gegründet und ist seither massiv expandiert. Zurzeit betreibt sie in Deutschland 17 Kliniken. Seit 2017 hält sie auch die Mehrheit an der inoges Holding GmbH und ihrer Marke Savea mit 30 Standorten im Bereich der ambulanten Rehabilitation. Eigentümer ist die Orpea-Gruppe mit Sitz in Frankreich, die europaweit etwa 790 Standorte mit 82.900 Betten hat, davon 165 Standorte mit rund 17.600 Betten in Deutschland. Im Geschäftsjahr 2020 erzielte Orpea bei einem Umsatz von 3,92 Milliarden einen Überschuss von 160 Millionen Euro - Geld, das dem Gesundheitswesen an anderer Stelle fehlt.

 

Diakonie

Die Kirchen sind der zweitgrößte Arbeitgeber nach dem öffentlichen Dienst. Allein in den rund 33.000 diakonischen Einrichtungen der Altenpflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der Krankenpflege und Behindertenhilfe arbeiten insgesamt fast 600.000 Beschäftigte.

Die meisten diakonischen Unternehmen sind organisiert im Arbeitgeberverband »Verband diakonischer Dienstgeber Deutschlands« (VdDD). Es bestehen Tarifverträge zwischen ver.di und der Diakonie zum Beispiel in der Nordkirche, der Stadtmission Heidelberg und der Diakonie Niedersachsen. Zum Wohlfahrtsverband Diakonie gehören 17 Landesverbände.

 

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

Das Deutsche Rote Kreuz besteht aus dem Bundesverband, 19 Landesverbänden, den Kreisverbänden und Ortsvereinen sowie dem Verband der Schwesternschaften vom DRK e. V., dem 33 Schwesternschaften angehören.

ver.di hat mit der Bundestarifgemeinschaft des DRK auf Grundlage des seit 1984 bestehenden Tarifvertrages zum 1. Januar 2007 den sogenannten DRK-Reformtarifvertrag geschlossen, der unmittelbar für rund 21.000 von insgesamt 149.000 Beschäftigten gilt.

Daneben gibt es eine Reihe von Anwendungstarifverträgen des DRK-Reformtarifvertrages, so dass dieser die Arbeits- und Einkommensbedingungen von insgesamt etwa 48.000 DRK-Beschäftigten prägt. Desweiteren bestehen Tarifverträge mit Kreisverbänden und einzelnen Einrichtungen.



Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) zeigt: Kirche und Tarifvertrag - geht doch!

Die EKBO ist eine von 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). Sie umfasst 1.276 Kirchengemeinden in 28 Kirchenkreisen und beschäftigt über 8.000 Menschen (Stand 2016). Für diese gilt seit 2008 ein gemeinsamer Tarifvertrag, der sich an den tariflichen Regelungen des Landes Berlin orientiert.

 

Helios/Fresenius

Mit 89 Akutkliniken ist Helios Deutschlands größer privater Klinikbetreiber. Expandiert ist das zum Gesundheitskonzern Fresenius gehörende Unternehmen zuletzt vor allem im Bereich der Medizinischen Versorgungszentren, deren Zahl auf 123 (Stand August 2020) stieg. Zudem gehören hierzulande diverse Reha-Zentren, Präventionszentren und Pflegeeinrichtungen zum Konzern. Darin arbeiten rund 73.000 Beschäftigte, die Fresenius/Helios seit Jahren steigende Umsätze und satte Gewinne bescheren. So erwirtschaftete der Krankenhauskonzern auch in 2020 eines der besten Ergebnisse in der Firmengeschichte mit mehr als 600 Millionen Euro Gewinn (vor Steuern).


Kirchlicher Bereich (kirchliche Betriebe)

Die größten Arbeitgeber in Deutschland nach dem öffentlichen Dienst sind die evangelische und katholische Kirche mit ihren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas. Etwa 1,8 Millionen Menschen arbeiten dort, davon rund 1,3 Millionen in Unternehmen unter dem Dach der beiden Wohlfahrtsverbände. Die Finanzierung der Arbeit erfolgt fast ausschließlich aus Sozialversicherungsbeiträgen und Steuermitteln, ganz genauso, wie bei nichtkonfessionellen Trägern. Dennoch sind Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen einem kirchlichen Sonderstatus im Arbeitsrecht unterworfen, der von der staatlichen Rechtsprechung wiederholt zur Grundlage von Entscheidungen gemacht wurde und dessen notwendige Änderung von den Parteien im Deutschen Bundestag mehrheitlich bislang nicht in Angriff genommen wird.

ver.di ist die zuständige Gewerkschaft für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen und setzt sich für die Verbesserung ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen mit gewerkschaftlichen Mitteln ein. Dazu zählt auch die Stärkung der individuellen Rechte der Beschäftigten, die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und in Bezug auf die Unternehmensmitbestimmung.

Beschäftigtenrechte stärken

Gewerkschaftliche Bewertung der Koalitionsvereinbarung zum kirchlichen Arbeitsrecht

Am 24. November 2021 hat die Koalition aus SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Das 177 Seiten starke Papier enthält erstmals in einem Koalitionsvertrag einer Bundesregierung auch ein Vorhaben, das sich auf die kirchliche Nebenrechtsordnung im Arbeitsrecht bezieht. Es handelt sich um zwei Sätze, die sich im Abschnitt „Respekt, Chancen und soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt“ befinden. Die Formulierung lautet: „Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen.“ Ein erster Impuls lässt Hoffnung bei allen Freund*innen stärkerer Beschäftigtenrechte in kirchlichen Einrichtungen aufkommen. Immerhin sind bereits mehr als 70 Jahre seit der Verselbständigung der kirchlichen Nebenrechtsordnung im Arbeitsrecht unter staatlicher Gewähr vergangen und der Handlungsbedarf für die Stärkung von Arbeitnehmerrechten in kirchlichen Betrieben ist größer denn je. Wie hoch dürfen die Erwartungen an die vorliegende Vereinbarung im Koalitionsvertrag demnach sein?

Gewerkschaftliche Bewertung

Es ist bemerkenswert, dass erstmals in einem künftigen Regierungsprogramm das kirchliche Arbeitsrecht Erwähnung findet. Damit wird aufgegriffen, was die Gewerkschaften seit vielen Jahren fordern, insbesondere ver.di. Es ist zwar noch kein Durchbruch, aber ein begrüßenswerter erster Schritt auf dem Weg zur Stärkung der Rechte von rund 1,8 Mio. Arbeitnehmer*innen in kirchlichen Betrieben. Der staatliche Gesetzgeber hat über Jahrzehnte hinweg toleriert, dass die Kirchen ihr Selbstordnungs- und -verwaltungsrecht in den Schranken der für alle geltenden Gesetze hinsichtlich des Arbeitsrechts allein auslegen können und vor allem ausgedehnt haben. Es ist längst überfällig, dass die Regierung diese Verselbständigung nun einer Überprüfung unterziehen will. ver.di und DGB setzen sich seit vielen Jahren mit Nachdruck dafür ein und unterstützen dieses Vorhaben.

Gleichwohl ist es enttäuschend, dass es der Regierungskoalition nicht gelungen ist, sich auf die Absicht der Abschaffung der kirchlichen Nebenrechtsordnung im Arbeitsrecht zu verständigen. Es geht lediglich um eine Überprüfung einer möglichen Angleichung an staatliches Arbeitsrecht, gemeinsam mit den Kirchen und ohne definierten Zeithorizont. Diese Vereinbarung bleibt insofern weit hinter dem zurück, was Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihren Wahlprogrammen vorgesehen hatten. Sie ist dem Wahlversprechen der SPD inhaltlich am nächsten, denn darin war die gemeinsame Erarbeitung eines Weges mit den Kirchen benannt worden.

Zu „den Kirchen“ zählen in diesem Kontext der Koalitionsvereinbarung aus gewerkschaftlicher Sicht vor allem die Beschäftigten, deren Interessenvertretungen und Gewerkschaft. Sie müssen in einem transparenten Prozess maßgeblich beteiligt werden, denn es geht um die Stärkung ihrer Rechte – nicht die Rechte der Kirchen als Religionsgesellschaften und Arbeitgeber, ihrer Wohlfahrtsverbände als Arbeitgeber oder deren Wirtschaftsunternehmen als Arbeitgeber.

 

ver.di fordert die Abschaffung des kirchlichen Sonderstatus im Arbeitsrecht. Dazu zählen:

Ausnahmslose Tarifpartnerschaft mit den Gewerkschaften und die Abschaffung der kirchlichen Arbeitsrechtssetzung, die Beschäftigtengrundrechte einschränkt (z.B. durch kirchliches Streikverbot)

Die Stärkung der betrieblichen und der Unternehmensmitbestimmung, durch Abschaffung der Ausnahmen aus dem staatlichen Mitbestimmungsrecht

Die Stärkung der individuellen Rechte der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen, z.B. durch Abschaffung kirchlicher Diskriminierungsprivilegien im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Die Abschaffung gesetzlicher Sonderregelungen zu Gunsten der kirchlichen Arbeitsrechtssetzung, wie z.B. im Arbeitnehmerentsendegesetz, mit deren Hilfe die kirchlichen Arbeitgeber die Erstreckung eines Tarifvertrags auf die ganze Altenpflegebranche verhindert haben

 


Klinikmanagement GmbH Co. KG

Informationen aus dem Gesundheitsunternehmen KMG

Die Klinikmanagement GmbH Co. KG ist mit etwa 3.500 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber in Brandenburg, mit weiteren Standorten in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Nach dem Prinzip »Gesundheit aus einer Hand« ist die KMG Anbieter in den Bereichen Akutmedizin (6 Kliniken), Rehabilitation (4 Reha-Einrichtungen) und Seniorenpflege in stationären und ambulanten Versorgungseinrichtungen (10 Einrichtungen).

Außerdem ist die KMG mit ihrer Krankenpflegeschule sowie als Kooperationspartner der Universität Rostock in Aus- und Weiterbildung tätig. Kolleg*innen aus zahlreichen Berufen des medizinischen, pflegerischen, therapeutischen, sozialen und pädagogischen Bereiches sind dort beschäftigt. Da es regional nicht sehr viele andere Arbeitgeber gibt, spiegelt sich das auch in der Gehaltsstruktur und den Arbeitsbedingungen wieder. Hier besteht dringend Verbesserungsbedarf.



Krankenhaus

Kranken- und Kinderkrankenpfleger*innen, Ärzt*innen und Hilfskräfte, Reinigungskräfte und Verwaltungsangestellte, Medizisch-technische Angestellte und Hauswirtschaftskräfte - im Krankenhaus arbeiten viele Berufsgruppen. Sie alle sind in ver.di organisiert.

ver.di in den Krankenhäusern

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte verschiedener Berufsgruppen arbeiten in fast 2.000 Plankrankenhäusern und ihren Tochtergesellschaften. Diese teilen sich in Krankenhäuser der Grund- und Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung sowie Universitätskliniken auf. Oftmals sind den Krankenhäusern auch Medizinische Versorgungszentren angegliedert. Nach Trägerarten gibt es 545 öffentliche, 645 freigemeinnützige/kirchliche und 724 kommerziell betriebene Krankenhäuser (Stand 2019).

Gesundmachen darf nicht krank machen

ver.di ist hautnah dran am beruflichen Alltag in den Krankenhäusern. Wir engagieren uns gemeinsam für bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen. Wir kämpfen für Entlastung, gesetzliche Personalbemessung, Arbeits- und Gesundheitsschutz und natürlich für gute Tarifverträge für alle Beschäftigten.

 


Median Kliniken

Median ist der größte privatwirtschaftliche Reha-Konzern in Deutschland. Nach dem Zusammenschluss mit RHM Kliniken und Pflegeheim sowie dem Kauf der Klinikgruppe Allgemeine Hospitalgesellschaft AG (AHG AG) im Oktober 2016 verfügt Median bundesweit über 122 Rehabilitationskliniken, Akutkrankenhäusern, Therapiezentren, Ambulanzen und Wiedereingliederungseinrichtungen mit insgesamt gut 15.000 Beschäftigten.

Seit der Übernahme durch den niederländischen Private-Equity-Fonds Waterland im Dezember 2014 fährt Median eine aggressiven Wachstums-, Verschlankungs- und Sparkurs. Als Umsatzziel wurde von der neu installierten Geschäftsführerriege ausgegeben: »Wir wollen die Milliarden-Marke knacken.«

Leidtragende sind in diesem System die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um die Gehälter flexibel an die Marktlage anpassen zu können, begeht Median flächendeckende Tarifflucht. Bestehende Tarifverträge wurden gekündigt und zugleich erklärt, dass Median für neue Tarifverhandlungen mit ver.di nicht zur Verfügung stehe. Durchbrochen haben dieses Dogma die rund 2.500 Beschäftigten der ehemaligen AHG AG, die jetzt unter Median West firmiert. 2018 setzten sie mit Aktionen einen Entgelttarifvertrag durch, den sie seither auch weiterentwickeln konnten. Die Arbeitsbedingungen sind durch einen Manteltarifvertrag aus dem Jahr 2006 geregelt. Anderen Belegschaften verweigert Median hingegen weiterhin den Schutz durch Tarifverträge.

 


Medical Park

Medical Park ist ein kommerzieller Reha-Anbieter, spezialisiert auf Anschlussheilbehandlung, Rehabilitation und Prävention in den Bereichen Orthopädie, Traumatologie, Sportmedizin, Neurologie, Innere Medizin/Kardiologie, Onkologie und Psychosomatik. An 13 Fachkliniken und zwei ambulanten Therapiezentren in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Berlin arbeiten rund 3.500 Beschäftigte zu ganz unterschiedlichen Konditionen. Die ver.di-Tarifkommission strebt für 2021 den Abschluss konzernweiter Tarifverträge an, die einheitliche und gute Bedingungen bei Entgelt, Urlaubstagen, Zuschlägen etc. beinhalten. Zudem sollen die Beschäftigten durch eine geregelte Überleitung in das neue Tarifwerk abgesichert werden.

 


Paracelsus-Kliniken

Die Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Osnabrück betreibt 13 Akut- und neun Reha-Kliniken sowie zehn ambulante Einrichtungen mit insgesamt etwa 4.600 Beschäftigten.

Für die Paracelsus-Kliniken existiert seit 2004 ein einheitlicher Konzern-Manteltarifvertrag. Seit Juni 2017 gibt es auch einen einheitlichen Konzern-Entgelttarifvertrag.



Psychiatrische Einrichtungen

Bundesweit arbeiten rund 80.000 Beschäftigte in 407 psychiatrischen Fachkliniken oder Fachabteilungen von Allgemeinkrankenhäusern, mit insgesamt gut 56.000 stationären Plätzen. Knapp die Hälfte der Häuser ist in öffentlichem Eigentum, etwa ein Drittel kirchlich, gut 20 Prozent gehören kommerziellen Anbietern. Unter Gemeindepsychiatrie versteht man ambulante, wohnortnahe Hilfen für psychisch kranke Menschen. Hier sind viele große und kleine, meist private Träger tätig.

 

Reha-Einrichtungen

Gut 120.000 Beschäftigte arbeiten in der stationären Rehabilitation, davon viele in Teilzeit. Über die Hälfte der rund 1.100 Reha-Kliniken sind in kommerzieller Trägerschaft. Die übrigen werden von freigemeinnützigen und öffentlichen Trägern betrieben. Neben der stationären Versorgung gewinnen zunehmend ambulante Angebote an Bedeutung.

Im Reha-Bereich sind Gesundheitskonzerne wie Asklepios mit MediClin, Fresenius mit Vamed, Paracelsus und Sana tätig. Marktführer sind die Median-Kliniken, die der niederländische Hedgefonds Waterland im Jahr 2014 erworben hat. Median ist ein Beispiel dafür, dass zunehmend renditegetriebene Investoren auf dem deutsche Reha-Markt aktiv sind.

ver.di kritisiert die Gewinnorientierung und setzt sich flächendeckend für gute Arbeitsbedingungen und Tariflöhne in allen Reha-Einrichtungen ein.

Gute Arbeit in der Reha

In der Reha arbeiten alle Hand in Hand: Therapeut*innen, Ärzt*innen, Pflegekräfte und Servicebeschäftigte. Sie bewahren Menschen davor, krank zu werden oder unterstützen ihre Genesung. Um diese anspruchsvolle Arbeit auf Dauer gut leisten zu können, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Doch faire Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen und ausreichend Personal sind leider nicht selbstverständlich. Wir beobachten mit Sorge, dass zunehmend Finanzinvestoren auf dem Reha-Markt aktiv sind, die den Wettbewerb unter den Einrichtungen verschärfen und dafür sorgen, dass Versicherungsbeiträge in die Taschen von Aktionären fließen.

»Unser Haus wurde an Median verkauft. Seither weht ein anderer Wind. Die Geschäftsleitung hat direkt alle Gespräche mit ver.di abgebrochen. Deshalb haben wir Aktionen gemacht. Da waren alle dabei: Von Psychologen, Ärzten über Therapeuten und Pflegepersonal bis hin zu Küche und Technik, die ganze Bandbreite. Schließlich sind wir alle ein Unternehmen. Gemeinsam haben wir durchgesetzt, dass sich Median wieder mit ver.di an einen Tisch setzt und einen Tarifvertrag abschließt.« Haustechniker bei der AHG Klinik Waren (Median)

Deshalb braucht es eine starke Gewerkschaft, die sich flächendeckend für gute Arbeitsbedingungen und Tariflöhne einsetzt. Je mehr Beschäftigte sich in ver.di – der Fachgewerkschaft im Gesundheitswesen – organisieren, desto mehr können wir erreichen. Die Ziele bestimmen wir gemeinsam.

 

 

KOMMUNALER RETTUNGSDIENST

Kampagne Rettungsdienst

Über 73.000 Beschäftigte arbeiten auf 2.200 Rettungswachen in der Bundesrepublik. Größter Anbieter ist das Deutsche Rote Kreuz mit geschätzten 55 Prozent Marktanteil, gefolgt vom kommunalen Rettungsdienst, den kirchlichen Anbietern Johanniter-Unfallhilfe und Malteser Hilfsdienst sowie dem Arbeiter-Samariter-Bund. Immer mehr Bedeutung gewinnen auch internationale Unternehmen wie Falck mit Sitz in Dänemark.

ver.di setzt sich für eine angemessene tarifliche Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen in allen Rettungsdiensten ein. Ein zentrales Zielt ist es, die überlangen Höchstarbeitszeiten im Rettungsdienst zu reduzieren.

 

Servicegesellschaften

Wie in anderen Wirtschaftssektoren werden auch in den Bereichen Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft immer mehr Tätigkeiten ausgegliedert. Dieses Outsourcing gefährdet die Qualität der Dienstleistungen und verschlechtert die Arbeitsbedingungen. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung sinken die Löhne durch Outsourcing innerhalb von zehn Jahren um durchschnittlich zehn Prozent.

In den Kliniken sind nach Schätzungen rund 20 Prozent der Beschäftigten in Tochtergesellschaften oder Fremdfirmen ausgegliedert. Dabei sind sie ein essenzieller Teil der Krankenversorgung. Das Outsourcing betrifft längst nicht mehr nur sogenannte patientenferne Bereiche wie Reinigung, Küche, Technik, Verwaltung und IT. Zunehmend werden auch Therapeut*innen, Sozialarbeiter*innen und sogar Pflegekräfte ausgegliedert. Für ver.di ist klar: Das Krankenhaus funktioniert nur, wenn alle Berufsgruppen an einem Strang ziehen. Die Zergliederung erschwert das und schadet damit der Versorgungsqualität. Deshalb muss es endlich wieder heißen: ein Betrieb, eine Belegschaft, ein Tarifvertrag. Ein Austausch der Beschäftigten ist möglich im ver.di-Mitgliedernetz.

Auch zum Beispiel an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Bereiche wie die Reinigung meist ausgegliedert. ver.di setzt sich dafür ein, dass diese Kolleg*innen wieder im öffentlichen Dienst angestellt und nach dessen Tarifverträgen bezahlt


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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen rund um die Gesundheit von A bis Z. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher aufgespielt, davon drei Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


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