Gesundheitsratgeber: Anerkannte Parkinson-Fachklinik

 

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Gesundheitsratgeber: Anerkannte Parkinson-Fachklinik

Nicht wenige Akutkrankenhäuser haben hervorragende Fachabteilungen für Neurologie, die allerdings meist nicht für längere und komplexere Behandlungen (z.B. Physiotherapie, Sprach- und Ergotherapie, Schlaflabor usw.) konzipiert sind. Diese Lücke füllen Parkinson-Fachkliniken, von denen es mittlerweile zehn, andere Quellen weisen zwölf aus, in Deutschland gibt. Als erste spezielle „Parkinson-Klinik“ wurde die Paracelsus Elena Klinik 1937 eröffnet. Der Begriff „Parkinson-Klinik“ ist offiziell nicht geschützt, aber die deutsche Parkinson-Vereinigung hat interne Kriterien aufgestellt, die die Fachkliniken erfüllen sollten. In eine Parkinson-Klinik werden Menschen im Akutfall (Krankenhausbehandlung nach § 109 SGB V) oder zur Rehabilitation (§ 111 SGB V) eingewiesen. Allerdings sind nicht alle PKs als Akutklinik zugelassen. Akute Gründe setzen voraus, dass eine ambulante Behandlung nicht mehr ausreicht bzw. eine 24-Stunden-Betreuung notwendig ist. Die Einweisung nimmt der behandelnde Arzt vor. Rehabilitationsmaßnahmen, die hauptsächlich dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit dienen, erfolgen in solchen Parkinson-Kliniken, mit denen der jeweilige Kostenträger, also die Rentenanstalten oder Krankenversicherungen, Verträge abgeschlossen hat.

Einen Überblick über Parkinson-Kliniken in Deutschland finden Sie unter www.parkinson-spektrum.de/ps_2002_2/ZNS_Parkinson_Fuehrer.htm und www.parkinson-kliniken.de/PK_Ueberblick.htm.


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