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Gesundheit von A bis Z: Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist inzwischen in den neuen und alten Ländern vereinheitlicht worden und beträgt ab 1. 1. 2005 in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 3.525 Euro (im Jahr: 42.300 Euro).
Die beitragspflichtigen Einnahmen in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden nur bis zu dieser Grenze berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze – sie ist in den neuen und alten Bundesländern gleich hoch – wird zu Beginn jedes Jahres neu festgesetzt und an die Entwicklung der Bruttolohnsumme und der Gehaltssumme angepasst.
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