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Gesundheitsratgeber: Beihilfe
Das Beihilferecht ist in Bund und Ländern unterschiedlich geregelt. Die BhV regelt die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen, Sanatoriums-, Hospiz- und Kuraufenthalten. Die Beihilfe ergänzt als Fürsorgeleistung die Eigenvorsorge der Beamtinnen und Beamten, die grundsätzlich aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist. Mehrere Länder wenden die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) unmittelbar an: Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Länder Baden-Württemberg, Saarland und Hamburg haben zwar eigene Vorschriften zur Beihilfe herausgegeben, dennoch orientieren sich viele dieser Regelungen an den Bundesvorschriften. In Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind die Unterschiede gegenüber der BhV stärker. Dort gelten Regelungen, die überwiegend als Rechtsverordnungen erlassen worden sind.
Im DBW-Ratgeber „Die Behilfe" oder unter www.die-beihilfe.de finden Sie den Wortlaut der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) sowie die Beihilferegelungen der Länder, außerdem eine ausführliche Liste mit den Höchstsätzen der jeweiligen Leistungen, die von der Beihilfe erstattet werden.
Unser Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt. Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen rund um die Gesundheit von A bis Z. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher aufgespielt, davon drei Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular |