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Gesundheitsratgeber: Beitragsbemessungsgrenze
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind 2011 um 0,6 Prozentpunkte von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent gestiegen. Die Beitragsbemessungsgrenze 2011 wurde zum ersten Mal seit 60 Jahren von 45.000 auf 44.550 Euro gesenkt.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde den Kassen zugebilligt, dass sie Zusatzbeiträge erheben können, deren Höhe sie selbst bestimmen. Überschreitet der Zusatzbeitrag allerdings die 2 Prozentmarke des Bruttolohns, haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf einen Sozialausgleich.
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist neben der Beitragsbemessungsgrenze 2011 auch die Versicherungspflichtgrenze auf 49.500 Euro im Jahr gefallen. Außerdem müssen gesetzlich Versicherte nur noch ein Jahr warten, bis sie in eine Privatversicherung wechseln können.
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