Gesundheitsratgeber: Versicherungspflichtgrenze

 

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Gesundheitsratgeber: Versicherungspflichtgrenze

Arbeitnehmer, deren Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze im Laufe eines Kalenderjahres überschreitet, können zum Ende dieses Kalenderjahres in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Voraussetzung hierfür ist aber, dass auch die Versicherungspflichtgrenze des folgenden Jahres überschritten wird. Wenn Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt 2011 die Versicherungspflichtgrenze von monatlich 4.125 Euro überschreitet, können Sie in die Private Krankenversicherung wechseln, sofern Ihr Arbeitsentgelt auch über der Versicherungspflichtgrenze des Vorjahres liegt. Allerdings ist dann ein Zurück in die gesetzliche Kasse nicht mehr möglich. Selbstständige und Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat absichern. Ob sich ein Wechsel von der GKV zur PKV für Arbeitnehmer und Selbstständige lohnt, hängt von der individuellen Lebenssituation und -planung ab. Auch wenn die anfänglich niedrigeren Prämien der privaten Krankenversicherungsunternehmen attraktiv erscheinen, so müssen bei einer Entscheidung weitere Faktoren mit einkalkuliert werden. Beispielsweise gibt es keine beitragsfreie Versicherung von Kindern sowie Partnern ohne eigenen Verdienst. Auch liegen die Beiträge im Rentenalter erheblich über denen gesetzlich Versicherter. Darum sollten Sie sich vor einer Entscheidung eingehend von den Mitgliedseinrichtungen des DBW beraten lassen. Dem DBW gehören seit Jahrzehnten mehrere namhafte private Krankenversicherer an.


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