Gesundheitsratgeber: Sachleistungsprinzip

 

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Gesundheitsratgeber: Sachleistungsprinzip

Die GKV erbringt im wesentlichen Sach- und Dienstleistungen. Versicherte und mitversicherte Familienangehörige erhalten die Leistungen der Krankenkasse ohne eigenen Geldeinsatz, also auf Kosten der Krankenkasse. Vom Sachleistungsprinzip gibt es einige Ausnahmen, beispielsweise bei Heilkuren sowie in Form der vom Versicherten bei bestimmten Leistungen zu erbringenden Zuzahlungen. Freiwillige Mitglieder können anstelle der Sach- und Dienstleistungen Kostenerstattung wählen.

Nehmen Versicherte Leistungen ihrer Krankenkasse in Anspruch, haben sie in bestimmten Fällen einen Eigenanteil zu tragen, d.h., Zuzahlungen zu leisten. Außerdem gibt es für einige Leistungen Festbeträge, d. h., die Krankenkasse zahlt nur einen bestimmten Betrag.


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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen rund um die Gesundheit von A bis Z. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher aufgespielt, davon drei Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


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