Gesundheitsratgeber: Akupunktur

 

 Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

Zurück zur Übersicht des "Gesundheitsratgebers"

Gesundheitsratgeber: Akupunktur

Die Akupunktur, eine wichtige chinesische Heilmethode, wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und führenden Akupunkturgesellschaften für viele Krankheitsbilder empfohlen. In vielen Fällen ist die „Nadeltherapie" genauso wirksam, vielleicht sogar wirksamer, wie westliche Therapien. Grundsätzlich aber gilt: Akupunktur kann heilen, was gestört ist, sie kann aber nicht „reparieren", was bereits zerstört ist. Beispiel: Sie kann bei einer Gelenkerkrankung mit Knorpelschädigungen den Verlust des Knorpels nicht rückgängig machen, aber Akupunktur kann die damit verbundenen Schmerzen an Bändern, Muskeln oder der Gelenkkapsel deutlich verringern. Durch das kompetente Setzen der Nadeln schwillt das Gewebe ab, wird besser durchblutet, Gelenk und Muskulatur werden beweglicher und trainierbarer – der Schmerz lässt nach. Die Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur nennt auf ihrer Internetseite Fälle, in denen Akupunktur helfen kann, z.B. bei akuten und chronischen Schmerzen, Erkrankungen des Bewegungsapparats, neurologischen Krankheiten, Erkrankungen der Atemwege, vegetativen Störungen, Sucht-, Haut- oder Augenkrankheiten, bei Allergien oder Erkrankungen des Verdauungssystems.

Quelle: www.daegfa.de


Unser Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen rund um die Gesundheit von A bis Z. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher aufgespielt, davon drei Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


 

mehr zu: Gesundheitsratgeber
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.gesundheitvonabisz.de © 2024