Gesundheitsratgeber: Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung

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Gesundheitsratgeber: Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht für
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttojahresarbeitsentgelt mehr als 400 Euro monatlich beträgt, aber unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Grenze wird jährlich angepasst und beträgt 2011: 4.125 Euro/Monat,
- Auszubildende und Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten,
- Rentnerinnen und Rentner, sofern bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind,
- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III,
- land- und forstwirtschaftliche Unternehmer und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Altenteiler in der Landwirtschaft,
- Künstler und Publizisten.


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